Trotz Corona keine Sorgen vor der Zukunft
Anfang 2020 wurde erkennbar, dass Corona nicht nur im fernen Osten grassiert, sondern weltweit eine Gefahr für Leib und Leben der Menschen darstellt. Seit Mitte März 2020 werden von den Regierungen zum Teil drastische Maßnahmen ergriffen, um der Ausbreitung der Pandemie Herr zu werden. Infolge dieser Maßnahmen musste die Fahrgastschifffahrt ihren Betrieb seitdem ganz erheblich einschränken. Die Güterschifffahrt hat wegen einer langsamer laufenden Konjunktur Einschränkungen hinnehmen müssen.
Geringere Fahrleistungen der Binnenschiffe sind gleichbedeutend mit einem geringeren Kraftstoffverbrauch. Wenn weniger Kraftstoff verbraucht wird, sinken die daran gekoppelten Einnahmen des BEV. Dass die coronabedingte Entwicklung dennoch keine essentielle Gefährdung für das System der Bilgenentölung darstellt, ist dem Umstand zu verdanken, dass die Vertragsstaaten bereits 2019 aus ganz anderen Gründen die feste Absicht erklärt hatten, den Gebührensatz von 7,50 €/1.000 Liter auf 8,50 € / 1.000 Liter zum 1. Januar 2021 zu erhöhen, was dann auch geschah.
Eigentliches Ziel der Erhöhung war allerdings, das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben des Systems strukturell zu verbessern. Dieses Ziel wurde nun coronabedingt nicht erreicht. Immerhin konnte damit ein weiteres Abschmelzen der Rücklagen verhindert werden. Wenn sich die Lage im laufenden Jahr verbessern sollte, könnten sich die Gebühreneinnahmen 2022 erholen. Damit würde die strukturell angestrebte Verbesserung leider aber noch nicht erreicht. Deshalb wird die Höhe des Gebührensatzes auch weiterhin ein Diskussionsthema bleiben.
Weniger Diskussionsstoff wird die zukünftige Gestaltung des Netzes von Annahmestellen nach Teil A des CDNI bieten. Bei dem von den Vertragsstaaten des CDNI veranstalteten Runden Tisch am 8. April 2021 wurden verschiedene Ergebnisse einer Umfrage im Schifffahrtsgewerbe vorgestellt. Danach ist das Gewerbe mit dem angebotenen Dienstleistungsniveau quasi in allen Staaten zufrieden. Die dafür erhobenen Gebühren werden als in angemessenem Verhältnis zur Leistung stehend beurteilt. Eine Reduzierung des Netzes von Annahmestellen wird derzeit weder für erforderlich noch wünschenswert gehalten.
Trotz oder gerade wegen dieser guten Bewertung hat der BEV in seinem Zuständigkeits-bereich zum Jahresbeginn 2022 eine strukturelle Veränderung vorgenommen: Die Entsorgung im nordwestdeutschen Kanalgebiet wird bei stärkerer Präsenz eines Bilgenentölungsbootes in Minden und zusätzlichen Streckenfahrten dieses Bootes im sogenannten „Kanalviereck“ (Mittelweser, Küstenkanal, Nordstrecke Dortmund-Ems-Kanal, Mittellandkanal bis Minden) deutlich verbessert.
In dem Bewusstsein, gut für die Herausforderungen dieser Zeit gewappnet zu sein, geht der BEV optimistisch in das 12. Betriebsjahr seit Inkrafttreten von Teil A des CDNI.
Duisburg, im Januar 2022
Georg Hötte Vorsteher des Bilgenentwässerungsverbands
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