Finanzierung
Grundsätze
Ab 1. Januar 2011 wird das System der Bilgenwasserentsorgung in den sechs Vertragsstaaten des „Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt“ verursachergerecht von der Binnenschifffahrt selbst finanziert.
Vom Januar 2021 an ist hierzu von jedem Schifffahrttreibenden, dessen Fahrzeug dem CDNI unterliegt, bei jedem einzelnen Bunkervorgang ein Entsorgungsentgelt in Höhe von 8,50 € pro 1.000 Liter mineralölsteuerfrei gebunkerten Gasöls (zuzüglich MWSt.) zu entrichten.
Die Zahlungsverpflichtung besteht für alle Binnenschiffe und schwimmenden Geräte, die zum Verbrauch von mineralölsteuerbefreitem Treibstoff berechtigt sind. Auch Behördenschiffe gehören zum System; Seeschiffe dagegen nicht (siehe Artikel 1 des CDNI).
Wer zur Zahlung verpflichtet ist und dieser Verpflichtung auch nachkommt, ist dazu berechtigt, aus seinem Betrieb stammende öl- und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle an den benannten Annahmestellen im gesamten Vertragsgebiet kostenfrei abzugeben.
Das System beruht auf Vorauszahlungen in angemessener Höhe auf das Bankkonto des BEV durch die Verpflichteten Über die „Angemessenheit“ befindet der Verpflichtete selbst nach dem erwarteten künftigen Bunkervolumen seines Schiffs / seiner Schiffe.
Die Vorauszahlung sollte großzügig bemessen sein. Denn wenn die im Voraus geleistete Zahlung nicht ausreicht, kann das elektronische Bezahlsystem die Abbuchung nicht vornehmen. Die Innerstaatliche Institution wird den Betrag nacherheben und zusätzlich eine Verwaltungsgebühr erheben.
Indirekte Finanzierung
Am einfachsten wäre es, wenn jeder nur für die Menge an Abfall zahlen würde, die er selbst erzeugt hat. Leider muss man befürchten, dass solche Bezahlsysteme bei der Entsorgung nicht funktionieren. Damit wären auf Dauer Umweltschäden vorprogrammiert.
Denn bei dieser Form der Bezahlung könnten einzelne „schwarze Schafe“ auf die Idee kommen, die Menge abzugebenden Abfalls auf nicht legale Weise zu reduzieren, um an den Entsorgungskosten zu sparen.
Deshalb haben sich die sechs Vertragsstaaten dazu entschlossen, im Abfallübereinkommen einen Weg zu gehen, der keinerlei Anreiz bietet, um öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfall anders zu entsorgen als in die hierfür vorgesehenen Systeme.
Das von den Staaten gewählte Verfahren ist als „indirekte Finanzierung“ zu bezeichnen. Kennzeichen dieser indirekten Finanzierung ist, dass die Bezahlung der Gebühr von der Entsorgung vollkommen getrennt und schon bei der Versorgung mit Kraftstoff fällig wird.
Dies bedeutet, dass jeder Verpflichtete bei jeder Bunkerung einen Betrag in Höhe von derzeit 8,50 € pro 1.000 Liter mineralölsteuerfrei gebunkerten Kraftstoffs als Entsorgungsentgelt zu zahlen hat.
Das elektronische System
Zur praktischen Umsetzung ist ein elektronisches Bezahlsystem entwickelt worden, das auf drei Elementen beruht:
In einem Datenbanksystem wird auf Antrag für jeden Schifffahrttreibenden ein ECO-Konto eingerichtet, auf dem der Kontoinhaber im Voraus ein ausreichendes Guthaben anlegen muss.
Für jedes einzelne Schiff wird vom BEV eine kontaktlos lesbare (Hybrid-)Karte ausgestellt, die bei den Bezahlvorgängen über die Terminals zur eindeutigen Identifizierung des Schiffs dient.
Drittes Element ist das Datenterminal beim Bunkerbetrieb, das die Daten der Karte lesen und die Daten über jeden Bunkervorgang an das Datenbanksystem übermitteln soll. Das Datenterminal druckt außerdem Quittungen für die einzelnen Transaktionen aus.
Antragsunterlagen für ECO-Konto und ECO-Karten
Unterlagen für die Einrichtung von ECO-Konten und ECO-Karten können hier heruntergeladen werden. Das ausgefüllte Formular ist an den BEV zurück zu senden – per Mail, per Fax oder per Post.
Der BEV stellt den Antragstellern die bestellte(n) ECO-Karte(n) so schnell wie möglich zu.
Einzahlungen auf das ECO-Konto
Das Auffüllen der ECO Konten erfolgt durch eine Banküberweisung auf das folgende Konto des BEV
Bank für Schifffahrt, BIC GENODEF1LER, IBAN DE 14 2859 0075 3342 3679 03
unter Angabe der ECO-Kontonummer als „Verwendungszweck“. Wegen der automatisierten Datenübertragung ist eine möglichst gut lesbare ECO-Kontonummer Voraussetzung.
Auf dieses Guthaben wird bei jedem Bunkervorgang elektronisch zugegriffen: Das Datenbanksystem errechnet auf Grundlage der gebunkerten Menge die Höhe des entsprechenden Betrags und bucht diesen Betrag nach Bestätigung durch den Schiffsführer vom vorhandenen Saldo ab.
Alle eingezahlten Beträge auf einem ECO Konto bleiben zunächst Eigentum des Inhabers des ECO-Kontos – bis von diesem Guthaben Beträge abgebucht werden. Die abgebuchten Beträge dienen zur Finanzierung des Entsorgungssystems.
Bitte beachten Sie unbedingt auch den Hinweis unter der Überschrift “Ersatzverfahren” weiter unten auf dieser Seite.
Lastschriftverfahren
Zur Vereinfachung administrativer Vorgänge bietet der BEV den ECO-Kontoinhabern die Teilnahme an einem Lastschrifteinzugsverfahren an. Eine Beschreibung des Verfahrens findet sich hier. Kontoinhaber können eine einmal erteilte Ermächtigung jederzeit widerrufen.
Auf dem Formular, das ausgefüllt und unterschrieben per Post an den BEV geschickt werden muss, sind vom ECO-Kontoinhaber zwei Beträge einzutragen: der erste Betrag ist der Betrag den der BEV vom Girokonto des „Kunden“ einziehen darf. Der zweite Betrag stellt die Untergrenze auf dem ECO-Konto dar, bei deren Unterschreiten vom BEV erneut eingezogen werden soll.
Bei der Angabe dieser Beträge durch den ECO-Kontoinhaber ist zu beachten, dass der BEV Beträge brutto (d.h. mit Mehrwertsteuer, z.B. 200,00 €) einziehen wird, aber nur den Nettowert (in diesem Beispiel 168,07 €) in das elektronische Bezahlsystem eintragen wird. Von diesem Netto-Betrag werden Entsorgungsentgelte abgebucht.
Bitte beachten Sie unbedingt auch den Hinweis unter der Überschrift “Ersatzverfahren” weiter unten auf dieser Seite.
Rechnungsversand
Jeder ECO Kontoinhaber erhält monatlich eine Rechnung über im Vormonat eingezahlte Beträge auf das Konto des BEV. Der Rechnungsversand erfolgt so zeitig zu Beginn eines Monats, dass die Beträge vom Inhaber des ECO-Kontos noch im Rahmen des Vorsteuer-Erstattungsverfahrens für den Vormonat eingereicht werden können. Rechnungen können auch elektronisch versandt werden.
Ein Formular zur Umstellung auf den Erhalt elektronischer Rechnungen finden Sie hier.
Ersatzverfahren
Es kann verschiedene Gründe geben, warum mit dem elektronische Bezahlverfahren nicht so gearbeitet werden kann, wie im Normalfall beabsichtigt. Ein Schiff hat vielleicht noch keine Karte, die Karte wird abgelehnt (weil kein ausreichendes Guthaben vorhanden ist) oder das System ist zufällig außer Betrieb (z.B. Akku nicht geladen).
Für solche Fälle hat der BEV ein Papierformular entwickelt, das von den Gasöllieferanten bereitgehalten wird. Es handelt sich um ein Formulare mit zwei Durchschlägen. Vom Gasöllieferanten ist das Original auszufüllen. Ein Durchschlag bleibt beim Gasöllieferanten und wird an den Lieferbeleg angeheftet. Der Schiffer erhält den zweiten Durchschlag, der ebenfalls an den Lieferschein geheftet wird. Der BEV erhält das Original vom Gasöllieferanten und erstellt auf der Grundlage eine Rechnung.
In besonderen Fällen (wenn beispielsweise ausreichend Guthaben auf einem Konto vorhanden ist, aber das System versagt hat) kann der auf dem Formular errechnete Betrag auch auf Wunsch des ECO-Kontoinhabers vom BEV im Bezahlsystem nachträglich abgebucht werden – anstelle einer separaten Rechnung. Solche Wünsche können im Feld „Bemerkungen“ auf dem Formular eingetragen werden.
Nicht ausreichendes Guthaben
Wenn der Saldo auf dem ECO-Konto so niedrig ist, dass eine Abbuchung nicht möglich ist, liegt ein Versäumnis des ECO-Kontoinhabers vor: Er hat nicht darauf geachtet, ob der Saldo ausreicht, um das aus dem aktuellen Bunkervorgang errechnete Entsorgungsentgelt abzudecken.
In der ab Herbst 2018 im Einsatz befindlichen Version des Datenbanksystems werden diese Transaktionen nicht mehr abgewiesen, sondern gespeichert. Der ECO-Kontoinhaber erhält eine E-Mail, mit der er aufgefordert wird, sein ECO-Konto aufzufüllen.
Wenn das zeitnah geschieht, kann der geschuldete Betrag von seinem inzwischen aufgefüllten Guthaben abgebucht werden. Der Vorgang ist damit erfolgreich abgeschlossen.
Wichtiger Hinweis !
Ab 1. Januar 2012 erhebt der BEV zusätzlich zu den Entsorgungsgebühren eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € zzgl. MWSt. wenn beim Bunkern ● der Schiffsführer keine Karte vorlegt oder die vorgelegte Karte ungültig ist ● das Guthaben auf dem ECO-Konto nicht ausreichend ist bzw. nicht aufgefüllt wird.
Artikel 3.03 Ziffer 8 der 2. CDNI-Verordnung (siehe „Recht“ auf dieser Website) ist Grundlage für dieses Vorgehen.
Informationen über abgebuchte Entgelte
Im Internet kann sich jeder Inhaber eines ECO-Kontos selbst Angaben über die Abbuchungen, der auf ihn lautenden ECO-Karten herunterladen. Hierzu muss er im Internet aufrufen:
https://www.spe-cdni.org/ccnr/login bitte beachten: https und nicht http !!!
Der BEV übermittelt jedem Inhaber eines ECO-Kontos seinen jeweiligen Benutzernamen und das zugehörige Passwort. Bei fehlerfreier Eingabe dieser Daten sollte der Nutzer auf „sein“ ECO-Konto stoßen. Falls nicht:
BEV-Zentrale unter 02 03 / 34 89 64 0
anrufen.
Das Datenbanksystem ist weitestgehend selbsterklärend. Eine kurze Anleitung darüber, wie Sie auf Ihr ECO-Konto zugreifen können, finden Sie hier.
Verwaltungsgebühr
Wenn keine zeitnahe Kontoauffüllung erfolgt, erstellt der BEV eine Rechnung über den fälligen Betrag. In diesem Fall wird zusätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben (siehe Art. 3.03 Abs. (8) der Anwendungsbestimmungen zum CDNI).
Eine Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn der der Schiffsführer keine Karte vorlegt oder die vorgelegte Karte ungültig ist.
Informationen über Salden auf den ECO-Konten
Im Internet kann sich jeder Inhaber eines ECO-Kontos selbst Angaben über die Zu- und Abbuchungen, der auf ihn lautenden ECO-Karten herunterladen. Hierzu muss er im Internet aufrufen:
https://www.spe-cdni.org/ccnr/login bitte beachten: https und nicht http !!!
Der BEV übermittelt jedem Inhaber eines ECO-Kontos seinen jeweiligen Benutzernamen und das zugehörige Passwort. Bei fehlerfreier Eingabe dieser Daten sollte der Nutzer auf „sein“ ECO-Konto stoßen. Falls nicht:
BEV-Zentrale unter 02 03 / 34 89 64 12
anrufen.
Das Datenbanksystem ist weitestgehend selbsterklärend. Eine kurze Anleitung darüber, wie Sie auf Ihr ECO-Konto zugreifen können, finden Sie hier.
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