Wichtiger Hinweis !
Ab 1. Januar 2012 erhebt der BEV zusätzlich zu den Entsorgungsgebühren eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € zzgl. MWSt. wenn beim Bunkern
Artikel 3.03 Ziffer 8 der 2. CDNI-Verordnung (siehe „Recht“ auf dieser Website) ist Grundlage für dieses Vorgehen.
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