Die Gültigkeitsdauer des QR-Codes ist auf 12 Monate ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Generierung begrenzt. Soll über diesen Zeitraum hinaus der (ausgedruckte) QR-Code zur Identifizierung beim Transaktionsvorgang der Entrichtung der Entsorgungsgebühr für Teil A Abfälle genutzt werden, muss dieser zuvor einmalig neu generiert und ausgedruckt werden. Die Gültigkeitsdauer der ursprünglichen QR-Codes verlängert sich nicht automatisch. Mehr Informationen dazu unter „Informationen für Schiffsbetreiber“.
