
Für Kraftstofflieferanten
Unternehmen, die Kraftstoffe an Binnenschiffe im CDNI-Vertragsstaatengebiet verkaufen, müssen ebenfalls im SPE-CDNI-Bezahlsystem angemeldet sein und das SPE-CDNI Bezahlsystem grundsätzlich bei jedem Bunkervorgang nutzen.
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Anmeldung im SPE-CDNI
Für die Erstanmeldung im SPE-CDNI muss der Kraftstofflieferant den BEV kontaktieren. Unter Angabe der erforderlichen Daten richtet der BEV den Account für den Kraftstofflieferanten ein. Der Kraftstofflieferant erhält eine E-Mail mit einem Link zur Passwortvergabe. Einzelne Bunkerstellen und Benutzer kann der Kraftstofflieferant als Admin anschließend selbstständig im System anlegen.
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Nutzung des Bezahlsystems
Die Nutzung des elektronischen SPE-CDNI-Bezahlsystems ist für Kraftstofflieferanten grundsätzlich obligatorisch. Der Kraftstofflieferant ist dazu verpflichtet, bei jedem Bunkervorgang die Anzahl an Litern gebunkerten Gasöls in das elektronische Bezahlsystem einzugeben und die Richtigkeit der angezeigten Daten (Schiffsname, ENI-Nummer, Literanzahl und zu entrichtenden Betrag) in der „SPE-CDNI 3.0 Payment System“-App zu bestätigen. Der Schiffsführer bestätigt die Richtigkeit der angezeigten Daten in der App oder durch Vorhalten und Scannen des ausgedruckten QR-Codes. System speichert die Transaktion. Der Schiffsführer und der Kraftstofflieferant erhalten eine Bestätigung über die erfolgreiche Transaktion.
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Schriftliches Verfahren
Sollte das SPE-CDNI ist nicht verfügbar oder außer Betrieb sein, der Schiffsführer keinen 2D Barcode vorlegen oder der vorgelegte 2D Barcode ungültig oder das Guthaben auf dem ECO-Konto nicht ausreichend sein, ist der Kraftstofflieferant dazu verpflichtet, nach jedem Bunkervorgang dem Schiffsführer unverzüglich eine Ausfertigung des Bezugsnachweises für Gasöl auszuhändigen und spätestens sieben Tage nach dem Bunkervorgang an den BEV den Lieferbeleg zu übermitteln.