Informationen

Für Schiffsbetreiber

Der BEV ist für die Umsetzung des Teils A CDNI (öl- und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle) hinsichtlich der Organisation der Entsorgungsinfrastruktur und des Finanzierungssystems in Deutschland zuständig. Zusätzlich wurde dem BEV von der innerstaalichen Institution Luxemburgs (Direction des transports aériens et fluviaux) dieser Verantwortungsbereich für Luxemburg übertragen.

Seit dem Inkrafttreten des CDNI muss jeder (Binnen-)Schiffsbetreiber beim Bunkern von mineralölsteuerfreiem Gasöl im Vertragsstaatengebiet eine Entsorgungsgebühr für öl- und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle entrichten.

Die Gebühr beträgt 10 Euro pro 1000 Liter mineralölsteuerfrei gebunkertem Gasöl. Die Entrichtung der Entsorgungsgebühr berechtigt zur Abgabe an allen zum System gehörenden Annahmestellen ohne weitere Kosten. Die Annahmestellen und Annahmebedingungen finden Sie unter dem Reiter „Entsorgungsnetz “.

  1. SPE-CDNI und ECO-Konto-Einrichtung

Zur Entrichtung der Entsorgungsgebühr muss das Bezahlsystem SPE-CDNI (Link) genutzt werden. Die Abbuchung erfolgt über das in einem Datenbanksystem eingerichtete „ECO-Konto“.

Der Schiffsbetreiber muss ein ECO-Konto unter Angaben der erforderlichen Daten bei einer innerstaatlichen Institution seiner Wahl beantragen. Wenn der Schiffsbetreiber das ECO-Konto in Deutschland oder in Luxemburg eröffnen möchte, kann dies online erfolgen unter https://new.spe-cdni.org/Login oder über das Antragsformular (Link zum Formular), das per Post oder per E-Mail an den BEV zu schicken ist. Das SPE-CDNI-System sendet eine E-Mail an die in der Beantragung hinterlegte E-Mail-Adresse mit dem ECO-Konto zugehörigen Benutzernamen. Das Passwort ist vom Schiffsbetreiber festzulegen.

Die mit dem ECO-Konto verbundene ECO-ID ermöglicht es den Schiffsführern, die Entsorgungsgebühr bei der Bunkerung zu entrichten.

  1. ECO-Konto Einzahlung

Der Schiffsbetreiber muss das ECO-Konto durch eine Vorauseinzahlung aufladen. Zu beachten ist, dass auf dem ECO-Konto stets der eingezahlte Betrag abzüglich der Mehrwertsteuer in Höhe von 19% verbucht wird. Der Betrag der Vorauszahlung sollte den voraussichtlichen Betrag der zu entrichtenden Entsorgungsgebühr decken. Anderenfalls muss die Abwicklung über ein mit Verwaltungsgebühren verbundenes schriftliches Verfahren und Rechnungsstellung erfolgen.

Es bestehen zwei Möglichkeiten zur Auffüllung des ECO-Kontos:

  • Das Auffüllen erfolgt durch eine Einzahlung per Banküberweisung unter Angabe der ECO-Kontonummer als Verwendungszweck auf das folgende Konto des BEV für ECO-Kontoinhaber, die ihr ECO-Konto beim BEV führen:

Bank für Schifffahrt, BIC: GENODEF1LER, IBAN: DE 14 2859 0075 3342 3679 03

Für ECO-Kontoinhaber, die ihr ECO-Konto bei der innerstaatlichen Institution Luxemburgs führen, muss die Einzahlung per Banküberweisung unter Angabe der ECO-Kontonummer als Verwendungszweck auf das folgende Konto erfolgen:

Spuerkeess, BIC:  BCEELULL, IBAN:  LU84 0019 3455 5451 7000

  • Alternativ bietet der BEV die Teilnahme an einem Lastschrifteinzugsverfahren an:

Auf dem Formular, das ausgefüllt und unterschrieben per Post oder per E-Mail im PDF-Format an den BEV geschickt werden muss, sind vom ECO-Kontoinhaber zwei Beträge einzutragen: der erste Betrag ist der Betrag, den der BEV vom Girokonto des Kunden einziehen darf. Der zweite Betrag stellt die Untergrenze auf dem ECO-Konto dar, bei deren Unterschreiten vom BEV erneut eingezogen werden soll.

Der BEV trägt dafür Sorge, dass die Informationen über eingegangene Beträge in das Datenbanksystem und auf das ECO-Konto des Kontoinhabers übertragen werden. Eingezahltes Guthaben bleibt bis zur Abbuchung Eigentum des Einzahlers. Nicht verbrauchtes Guthaben kann jederzeit vom Kontoinhaber zurückgefordert werden.

  1. Entrichtung der Entsorgungsgebühr

Das SPE-CDNI Bezahlsystem basiert auf einer digitalen Lösung in Form einer Web-/App, der „SPE-CDNI 3.0 Payment System App“, die über digitale Endgeräte wie z.B. Smartphone oder Tablet genutzt werden kann. Die ECO-ID muss über die App oder in ausgedruckter Form (QR-Code) vom Schiffsführer bei der Bunkerstelle bei der Bunkerung vorgezeigt werden. Der Schiffsführer bestätigt zur Transaktion die korrekte Erfassung der gebunkerten Menge entweder per App oder mit einer ausgedruckten ECO-ID (QR-Code). Die Bunkerstelle ist dazu verpflichtet ein digitales Endgerät für das Scannen der ECO-ID/ QR-Codes vorzuhalten.

Vor der ersten App-Nutzung

  1. Login in das SPE-CDNI System unter https://new.spe-cdni.org/Login
  2. Klick auf „ECO-IDs“
  3. Klick auf „Kennung“ des Schiffs
  4. Klick auf „Zugang gewähren“
  5. E-Mail-Adresse eintragen und die Sprache auswählen
  6. E-Mail mit Aufforderung zur Passwortvergabe wird an die hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt
  7. Klick auf Link in E-Mail
  8. Passwort vergeben
  9. Allgemeine Bestimmungen akzeptieren
  10. ECO-ID akzeptieren
  11. In CDNI-App mit Benutzernamen (E-Mail-Adresse) und gewähltem Passwort anmelden

QR-Code generieren/ausdrucken

  1. Login in das SPE-CDNI System unter https://new.spe-cdni.org/Login
  2. Klick auf den Button „ECO-IDs“
  3. Klick auf „Kennung“ des Schiffs
  4. Klick auf „Analoge ECO-ID generieren“
  5. Klick auf „Drucken“
  6. PDF-Datei abspeichern und/oder ausdrucken

Der QR-Code ist ab der erstmaligen Generierung ein Jahr gültig.

Weitere Informationen sowie eine Videoanleitung zur Nutzung der CDNI-App sind unter der Website https://www.cdni-iwt.org/neues-spe-cdni-3-0-system/?lang=de zu finden.

  1. Belegversand

Jeder ECO-Kontoinhaber erhält monatlich einen Beleg über im Vormonat eingezahlte Beträge auf das Konto des BEV. Der Versand erfolgt zu Beginn eines Monats. Belege können auch elektronisch versandt werden.

Formular zum Erhalt elektronischer Belege: …

  1. Schriftliches Verfahren und Verwaltungsgebühr

Die Entrichtung der Entsorgungsgebühr erfolgt in den folgenden Fällen im Wege eines schriftlichen Verfahrens:

a) das SPE-CDNI ist nicht verfügbar oder außer Betrieb

→ Der Kraftstofflieferant übermittelt den Lieferbeleg an den BEV. Sollte das ECO-Konto ein ausreichendes Guthaben aufweisen, wird der entsprechende Betrag vom BEV abgebucht. Eine Verwaltungsgebühr fällt nicht an.

b) der Schiffsführer kann keinen 2D Barcode vorlegen oder der vorgelegte 2D Barcode ist ungültig

→ Der Kraftstofflieferant übermittelt den Lieferbeleg an den BEV. Es fällt unabhängig vom Kontostand eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 Euro an.

c) das Guthaben auf dem ECO-Konto ist nicht ausreichend
→ Wenn kein ausreichendes Guthaben vorhanden ist und eine Einzahlung nach Aufforderung nicht erfolgt, stellt der BEV dem ECO-Kontoinhaber eine Rechnung. Es fällt zudem eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 Euro an.

 

Für Kraftstofflieferanten

 Unternehmen, die Kraftstoffe an Binnenschiffe im CDNI-Vertragsstaatengebiet verkaufen, müssen ebenfalls im SPE-CDNI-Bezahlsystem angemeldet sein und das SPE-CDNI Bezahlsystem grundsätzlich bei jedem Bunkervorgang nutzen.

      1. Anmeldung im SPE-CDNI

Für die Erstanmeldung im SPE-CDNI muss der Kraftstofflieferant den BEV kontaktieren. Unter Angabe der erforderlichen Daten richtet der BEV den Account für den Kraftstofflieferanten ein. Der Kraftstofflieferant erhält eine E-Mail mit einem Link zur Passwortvergabe. Einzelne Bunkerstellen und Benutzer kann der Kraftstofflieferant als Admin anschließend selbstständig im System anlegen.

      1. Nutzung des Bezahlsystems

Die Nutzung des elektronischen SPE-CDNI-Bezahlsystems ist für Kraftstofflieferanten grundsätzlich obligatorisch. Der Kraftstofflieferant ist dazu verpflichtet, bei jedem Bunkervorgang die Anzahl an Litern gebunkerten Gasöls in das elektronische Bezahlsystem einzugeben und die Richtigkeit der angezeigten Daten (Schiffsname, ENI-Nummer, Literanzahl und zu entrichtenden Betrag) in der „SPE-CDNI 3.0 Payment System“-App zu bestätigen. Der Schiffsführer bestätigt die Richtigkeit der angezeigten Daten in der App oder durch Vorhalten und Scannen des ausgedruckten QR-Codes. System speichert die Transaktion. Der Schiffsführer und der Kraftstofflieferant erhalten eine Bestätigung über die erfolgreiche Transaktion.

      1. Schriftliches Verfahren

Sollte das SPE-CDNI ist nicht verfügbar oder außer Betrieb sein, der Schiffsführer keinen 2D Barcode vorlegen oder der vorgelegte 2D Barcode ungültig oder das Guthaben auf dem ECO-Konto nicht ausreichend sein, ist der Kraftstofflieferant dazu verpflichtet, nach jedem Bunkervorgang dem Schiffsführer unverzüglich eine Ausfertigung des Bezugsnachweises für Gasöl auszuhändigen und spätestens sieben Tage nach dem Bunkervorgang an den BEV den Lieferbeleg zu übermitteln.

 

Für Entsorgungsunternehmen

Entsorgungsunternehmen, die öl- und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle von Binnenschiffen übernehmen, sind dazu verpflichtet, die Abfalldaten in das SPE-CDNI-Abfalldatenerfassungsmodul einzutragen.

      1. Anmeldung im SPE-CDNI

Für eine Erstanmeldung im SPE-CDNI muss der Entsorger der BEV kontaktieren. Unter Angabe der erforderlichen Daten richtet der BEV den Account für den Entsorger ein. Der Entsorger erhält eine E-Mail mit einem Link zur Passwortvergabe. Weitere Benutzer kann der Entsorger als Admin selbstständig im System anlegen. Das System unterscheidet nach verschiedenen Benutzerrollen:

      • Waste Collection Admin
      • Waste Collection User
      • Waste Collection Facility User

Nur über den „Waste Colletion Facility User“ können die Abfalldaten ins System eingetragen werden.

Eintragung von Abfalldaten

    1. Klick auf „Neue Abfallanmeldung“
    2. Eingabe „ECO-ID“ oder Schiffsname und ENI-Nummer des Schiffes
    3. Falls „ECO-ID“ und Schiffsname nicht bekannt, Klick auf „Suchen“ und weiter ohne ECO-ID fortfahren
    4. Eintragung der geforderten Daten (Die entsprechenden Felder sind mit einem Sternchen versehen)
    5. Angabe des Abfalltyps und angenommene Abfallvolumen über Drop-Down-Menü
    6. Klick auf „Abfallanmeldung erstellen“
    7. Überprüfung der eingegeben Daten
    8. Übersenden der Abfallmeldung
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