Wo gilt das CDNI?

Das Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) trat am 1. Januar 2011 in den sechs Vertragsstaaten Deutschland, Belgien, Niederlande, Frankreich, Luxemburg und Schweiz in Kraft. Motiviert durch das Ziel des Umweltschutzes, der Verbesserung der Sicherheit der Binnenschifffahrt sowie der Verbesserung der Wasser- und Luftqualität, legt das CDNI ein grundsätzliches Verbot der Einbringung und Einleitung von Schiffsbetriebsabfällen in Gewässer und der Freisetzung von Gasen und Dämpfen in die Atmosphäre fest.

Deutschland:

Alle dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen, mit Ausnahme des deutschen Teils des Bodensees und der Rheinstrecke oberhalb Rheinfelden

Belgien:

Alle für die Binnenschifffahrt zugänglichen Gewässer

Frankreich:

Teil A der Anwendungsbestimmung: Rhein, ausgebaute Mosel bis Metz (km 298,5)

Teile B und C der Anwendungsbestimmung: Rhein, ausgebaute Mosel bis Neuves Maisons (km 392,45), Kanal Niffer, Mulhouse, Kanal zwischen der Schleuse Pont Malin (km 0,0) und der belgisch-französischen Grenze (km 36,561), Großschifffahrtskanal zwischen der Schleuse Pont Malin (km 0,0) und der Schleuse Mardyck (km 143,075), Kanal zwischen Bauvin (km 0,0) und der belgisch-französischen Grenze (km 33,850)

Luxemburg:

Mosel

Niederlande:

Alle für die Binnenschifffahrt zugänglichen Gewässer

Schweiz:

Rhein zwischen Basel und Rheinfelden

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