Allgemeine Informationen

Die Entrichtung der Entsorgungsgebühr berechtigt zur kostenfreien Abgabe von öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfälle an den vom BEV bezeichneten Annahmestellen. Diese Annahmestellen finden Sie unter » Einsatzpläne Bilgenentölungsboote. Über Abgabemöglichkeiten in den übrigen Vertragsstaaten des Übereinkommens informiert die Website www.cdni-iwt.org .

Zur Abgabe berechtigt sind alle Betreiber von Binnenschiffen und schwimmenden Geräten, deren Haupt- oder Hilfsmotoren Verbrennungskraftmaschinen sind und die mineralölsteuerfreien Kraftstoff (Diesel und GTL) verbrauchen dürfen.

Die Abgabe an einer Annahmestelle unterliegt allgemeinen Bestimmungen. » BEV Abgabe- und Annahmebedingungen

Grundsätzlich hat die Abgabe von Abfällen nur montags bis freitags (nicht an Feiertagen) in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr zu erfolgen. In einzelnen Regionen und bei Streckenfahrten können die Zeiten abweichen.

Eine wesentliche Bedingung ist die zwingende Einhaltung der Vorgaben des Merkblatts für die Abfallbeseitigung sowie die Verwendung von Reinigungsmitteln in der Binnenschifffahrt im gesamten Vertragsgebiet (» Entsorgungsnetz – Merkblatt für die Abfallbeseitigung und die Verwendung von Reinigungsmitteln)

Der Großteil des Entsorgungsnetzes wird über die Verfügbarkeit von Bilgenentölungsbooten abgedeckt. In Regionen, in denen ein Bilgenentölungsboot nicht verfügbar ist oder in Sondersituationen kann die Entsorgung über Straßenfahrzeuge (Tankwagen) erfolgen. Näheres dazu unter » Landseitige Entsorgung.

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