Neues CDNI 3.0
Bereits seit dem 24. Februar 2022 hält der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine an. In Nahost sind ab 7. Oktober 2023 seit Jahrzehnten schwelende Unruhen auf unmenschliche Art eskaliert. Wir bedauern das Schicksal der vielen betroffenen Menschen und hoffen auf ein baldiges Ende der Konflikte. Davon - mehr oder weniger - berührt muss unser Alltag weitergehen.
Das System zur Entrichtung der Entsorgungsgebühren nach Teil A des CDNI wurde im zurückliegenden Jahr neu aufgestellt, weil der Anbieter des früheren Programms seine Zusammenarbeit aufgekündigt hatte. Von einem neuen Partner wurde in Rekordzeit ein neues System entwickelt – das SPE-CDNI 3.0 - in welches sich Schifffahrttreibende und Behörden seit Mitte des Jahres 2023 einloggen konnten.
Seit August 2023 erfolgt die Erfassung der für die Abrechnung relevanten Daten nicht mehr über Datenterminals und ECO-Karten, sondern über Smartphones und Apps. Kraftstofflieferanten müssen zwingend die App nutzen, schiffsseitig kann derzeit noch übergangsweise ein ausgedruckter QR-Code verwendet werden. Die seit Juli 2023 ausgedruckten QR-Codes verlieren in Kürze ihre Gültigkeit.
Weil Schifffahrttreibende und Behörden noch keine flächendeckende Ausrüstung ihrer Fahrzeuge mit Smartphones sicherstellen konnten, haben sich die Vertragsstaaten des CDNI kurzfristig dazu entschlossen, den ersatzweisen Einsatz von ausgedruckten QR-Codes auch weiterhin zuzulassen. Allerdings müssen in Kürze für alle Schiffe, die jetzt mit einem ausgedruckten QR-Code arbeiten, neue Codes ausgedruckt werden.
Die neu ausgedruckten Codes werden dann eine Gültigkeit von 12 Monaten nach Druckdatum haben. Diese Zeit sollte genutzt werden, um die Ausstattung der Schiffe mit Smartphones weiter voranzutreiben. Denn während für den Bezahlvorgang selbst der ausgedruckte QR-Code ausreicht, kommt der sich in Planung befindliche nächste Schritt nicht ohne ein digitales Endgerät (z.B. Smartphone oder Tablet) aus.
Geplant ist, dass ab dem Frühjahr 2024 bei der Abgabe von öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfällen die Daten digital erfasst werden und danach auch schiffsseitig elektronisch abgerufen werden können. Mittelfristiges Ziel ist es, das bislang papierne Ölkontrollbuch durch eine digitale Lösung zu ersetzen. Der ausgedruckte QR-Code ist in dem Zusammenhang nicht dienlich. 2024 sollte also die Ausrüstung der Schiffe mit digitalen Endgeräten vervollständigt werden.
Von den für jedermann nachvollziehbaren Kostensteigerungen blieben die Systeme der Bilgenentölung in den 6 Vertragsstaaten nicht verschont. Obwohl derzeit noch keine vollständigen Daten für 2023 vorliegen, ist dennoch die Schlussfolgerung erlaubt, dass die rechtzeitig zum 1. Januar 2023 erfolgte Anhebung der Entsorgungsgebühr auf 10,00 € pro 1.000 Liter Kraftstoff aktuell ausreicht, um die Kosten zu decken. Die weitere Entwicklung muss im Laufe des Jahres 2024 analysiert werden.
Wir wünschen allen unseren „Kunden“ eine erfolgreiche und gesunde unternehmerische und persönliche Zukunft.
Duisburg, im Dezember 2023 Georg Hötte Vorsteher des Bilgenentwässerungsverbands
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